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OVG Saarland, 19.01.1993 - 2 R 48/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Beteiligte; Einverständnis; Baugenehmigung; Änderungsgenehmigung; Bauvorbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Genehmigungsfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.09.1991 - 2 K 115/91
- OVG Saarland, 19.01.1993 - 2 R 48/91
Wird zitiert von ... (3)
- VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 7438/18
Nutzungsänderung; Feststellungswirkung der Änderungsgenehmigung
Nichts Anderes kann für die Nutzung gelten, denn auch sie ist grundsätzlich keiner der Verselbständigung fähiger Bestandteil eines Bauvorhabens (OVG Saarlouis, Urt. v. 19.01.1993 - 2 R 48/91 - juris). - OVG Saarland, 14.03.2003 - 1 Q 11/03
Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung; …
Da sich die Zulassung eines Wohngebäudes in einem Industriegebiet allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer der in § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genannten Zweckbestimmungen begründen läßt, die betreffende Wohnnutzung mit Blick auf diese Zuordnung mithin als unselbständiger Teil der gewerblichen Nutzung anzusehen ist, setzt die Erteilung der Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Sinne von § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO voraus, daß der Betrieb, dem es zugeordnet werden soll, seinerseits genehmigt ist vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.7.1992 - 2 R 21/91 -, vom 19.1.1993 - 2 R 48/91 -, vom 27.5.1997 - 2 R 34/96 - und vom 30.6.1998 - 2 R 2/97 - sowie Beschluß vom 28.12.1992 - 2 R 39/92 -, jeweils betreffend insoweit vergleichbare Fälle der Unzulässigkeit von Baugenehmigungen für unselbständige Erweiterungen oder Nutzungsänderungen ungenehmigter Baubestände. - OVG Saarland, 14.03.2003 - 2 Q 29/02
Festsetzungen des Bebauungsplans; Erteilung einer Baugenehmigung; …
Da sich die Zulassung eines Wohngebäudes in einem Industriegebiet allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer der in § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genannten Zweckbestimmungen begründen läßt, die betreffende Wohnnutzung mit Blick auf diese Zuordnung mithin als unselbständiger Teil der gewerblichen Nutzung anzusehen ist, setzt die Erteilung der Baugenehmigung für ein Wohngebäude im Sinne von § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO voraus, daß der Betrieb, dem es zugeordnet werden soll, seinerseits genehmigt ist vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.7.1992 - 2 R 21/91 -, vom 19.1.1993 - 2 R 48/91 -, vom 27.5.1997 - 2 R 34/96 - und vom 30.6.1998 - 2 R 2/97 - sowie Beschluß vom 28.12.1992 - 2 R 39/92 -, jeweils betreffend insoweit vergleichbare Fälle der Unzulässigkeit von Baugenehmigungen für unselbständige Erweiterungen oder Nutzungsänderungen ungenehmigter Baubestände.